Projektrecherchen über das Römische Imperium und seine Nachbarn, Persönlichkeiten und Gesellschaft
Freitag, 13. März 2026
Die Ehegesetze des Kaisers Augustus
Kaiser Augustus hatte den römischen Staat reformiert. Er erließ Gesetze, die sich gegen sämtlichen Luxus in Bezug auf Kleidung, Bankette und Geschenke und bei privaten Bauten richteten. Derartige Gesetze gab es auch in der römischen Republik, allerdings waren sie nicht erfolgreich. Auch Tiberius sah sich während seiner Amtszeit damit konfrontiert. Der Senat beschloss sein Gesetz gegen den Luxus, der Kaiser aber hielt sich heraus mit der Begründung, solche Gesetze gab es schon und genützt habe es nichts. Tiberius mit seinem praktischen Ansatz wurde wieder einmal missverstanden: Es hieß, er wolle nur sein eigenes Luxusleben bewahren.
Mit seinen Gesetzen zur ehelichen Ordnung mischte sich Augustus auf beinahe peinliche Weise in private Dinge der Oberschicht. Wie auch mit dem Luxusgesetz ging es dem Princeps um Kontrolle der Eliten und nun auch um ihre Pflicht, zu heiraten und Kinder zu zeugen. Konkret bedeutete das: Männer im Alter von 25–60 Jahren und Frauen im Alter von 20–50 Jahren waren zur Ehe verpflichtet. Das Ziel dieser Maßnahme war, dass die Elite auch Eliten hervorbringen sollte. Das traf primär auf den Senatorenstand zu, aber auch auf den Ritterstand und vermögende Freigelassene in entsprechenden Positionen. Von Staats wegen sollte man mindestens drei lebende Kinder zeugen. Blieb eine Ehe kinderlos, sollte sie geschieden werden.
Immer wieder gab es auch Ausnahmen von der Regel, und die kaiserliche Familie, die an der Spitze des Staates stand, entsprach nicht der Idealvorstellung. Zuwiderhandlungen wurden nicht bestraft, aber es gab Nachteile, zum Beispiel beim gesellschaftlichen Aufstieg innerhalb der Ämterlaufbahn. Mit dem Dreikinderrecht, das der Kaiser verlieh, konnten auch Kinderlose die Vorteile in Anspruch nehmen, die sonst denjenigen vorbehalten waren, die ihre Pflicht taten.
Die Ehe von Augustus und Livia blieb kinderlos. Der Princeps hätte sich, seinen eigenen Gesetzen zufolge, von Livia scheiden lassen müssen, was er jedoch nicht tat. Ein weiteres Beispiel aus der Kaiserzeit war Trajan mit seiner Gattin Plotina. Auch die Ehe von Hadrian und Sabina blieb kinderlos.
Julia, die Tochter des Augustus, entsprach mit ihren fünf Kindern durchaus den Idealen jener Zeit. Augustus hatte sie für seine dynastische Politik benutzt, aber sie rebellierte dagegen, indem sie öffentlich ein lockeres, ausschweifendes Leben führte, wofür sie verurteilt und in die Verbannung geschickt wurde.
Germanicus und seine Frau Agrippina hatten neun Kinder, von denen sechs das Kindesalter überlebten. Aber sie waren damit eine rühmliche Ausnahme.
Literatur:
Marcus Junkelmann: Augustus und seine Zeit, Beck-Verlag, ISBN 978 3 406 65895 2
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